| Restschuldbefreiung / Leitfaden zur Vorbereitung |
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Einige Tipps um sich auf die Prozedur vorzubereiten?
Jeder Tag, welcher ungenützt sprich ohne Einleitung des Insolvenzverfahrens verstreicht bedeutet für den Schuldner den Verlust von Tagen, Wochen oder etlichen Monaten, die er früher schuldenfrei sein könnte. Denn dem gerichtlichen Antrag muß zunächst der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenregulierung vorausgehen. Und diesen Versuch kann und soll der Schuldner, so schnell als möglich - mit unserer Hilfe - durchführen lassen. Er muß also Folgendes tun: · Hinsetzen und einen "Kassensturz" machen. · Feststellen, wem er eigentlich etwas schuldet und wie hoch die Schulden sind. Fakt ist aber auch, dass diese erste Phase für den Schuldner besonders schmerzhaft ist. Er soll mit unserer Unterstützung ruhig und systematisch vorgehen hierbei aber konsequent alle Dinge offenbaren. Wir wissen, daß die meisten Schuldner irgendwo eine Schublade, einen Schrank oder sogar einen eigenen Raum haben, der ständig verschlossen ist und in den ab einem gewissen Zeitpunkt, in der er seinen Schulden ohnehin nicht mehr Herr ist, alle Briefe ungeöffnet hineinfliegen, egal, ob sie von der Teilzahlungsbank, vom Otto-Versand oder vom Gerichtsvollzieher kommen. Auch Rechnungen der Stadtwerke und Steuerbescheide interessieren plötzlich nicht mehr. Er soll sein Herz in beide Hände nehmen, die Schublade (oder den Schrank oder das Zimmer) auf den Kopf stellen und die Vorgänge systematisch ordnen und zusammen bringen. Es ist dabei nicht so wichtig, dass der Schuldner den geschuldeten Betrag auf die Mark genau herausfindet. Es ist viel wichtiger, dass er nicht einen einzigen Gläubiger vergisst. Denn für eine komplette Restschuldbefreiung ist es wichtig, dass sämtliche Gläubiger am Insolvenzverfahren teilnehmen. Der Schuldner sollte dabei seine Unterlagen geordnet vorlegen können, damit das aussergerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren umgehend starten kann. Mit Übersendung des Schuldenbereinigungsplans an alle Gläubiger wird nun die außergerichtliche Schuldenregulierung eingeleitet. Diese Prozedur zieht sich nicht endlos in die Länge, weil alle Gläubiger entsprechende Zeitvorgaben erhalten. Gleichwohl dauert es hierbei seine Zeit, da hier aus Erfahrung die differierenden Summen zwischen Gläubiger und Schuldner zu Tage treten. Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan schöpft sämtliche Möglichkeiten der Restschuldbefreiung aus, die auch im gerichtlichen Verfahren möglich sind. Zieren sich die Gläubiger, so werden sie darauf hingewiesen, dass im Falle eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens das gleiche über ihren Kopf hinweg entschieden werden kann. Kommt es nicht zu einer außergerichtlichen Regulierung der Schulden, weil sich einer oder mehrere Gläubiger querstellen (nicht melden bedeutet Ablehnung ), wird der Rechtsanwalt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Dann stellt der Rechtsanwalt, im Auftrag des Schuldners, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auf Restschuldbefreiung bei Gericht. Die Gerichtskosten können auf Antrag gestundet werden, wenn der Schuldner sie nicht aus seinem Vermögen bezahlen kann, um sie dann nach der Restschuldbefreiung in monatlichen Raten abzuzahlen. Für den Schuldner ist wichtig zu wissen: Die Zeit läuft unbarmherzig weiter. |
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