| Das Insolvenzverfahren | |
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Die InsO - das Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren
Das bedeutet der Begriff außergerichtliche Schuldenbereinigung eigentlich? Der Schuldner versucht im Rahmen einer außergerichtlichen Kontaktaufnahme mit seinen Gläubigern die vorhandenen Verbindlichkeiten zu bereinigen. Zunächst ist es hierbei wichtig einen Überblick über den momentanen Schuldenstand zu bekommen. Das Gesetz gibt dem Schuldner insoweit einen Auskunftsanspruch gegen die Gläubiger. Die Gläubiger sind zur Mitteilung des aktuellen Forderungsstandes verpflichtet. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung muss planmäßig erfolgen. Das heißt es muss ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt werden. Dieser Plan muß den Gläubigern übersandt werden. Im Idealfall stimmen alle Gläubiger dem Plan zu und das gerichtliche Insolvenzverfahren ist nicht mehr notwendig. Der Stolperstein beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan ist jedoch, dass er nur zustande kommen kann, wenn alle Gläubiger zustimmen. Lehnt auch nur ein Gläubiger ab, ist der Plan gescheitert (außer dieser Gläubiger kann separat befriedigt werden und scheidet somit aus). Im gerichtlichen Verfahren kann die Stimme des ablehnenden Gläubigers dann unter bestimmten Umständen ersetzt werden. Die Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist Zulässigkeitsvoraussetzung für den Antrag an das Insolvenzgericht auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der erfolglose Einigungsversuch muss von einer geeigneten Stelle oder Person bescheinigt werden. Was muß ich meinen Gläubigern mindestens anbieten? Eine Mindestquote sieht die InsO nicht vor. Auch die Ärmsten der Armen, die gar nichts anbieten können, erhalten durch das Verbraucherinsolvenzgesetz die Chance sich von Ihren Schulden zu befreien. Welche Personen sind die Zielgruppe? Zielgruppe des Verbraucherinsolvenzverfahrens sind Privathaushalte sowie kleinere Unternehmen (gemessen an Umsatz, Mitarbeitern, Steueraufkommen etc.), zum Beispiel Handwerker, Freiberufler, Kleingewerbetreibende. Ob für Unternehmen und Privatpersonen das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt, entscheidet das Amtsgericht. Kriterien können sein: bei ehemaligen Unternehmern: überschaubare Vermögensverhältnisse, unter 20 Gläubiger, keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bei Privatpersonen: Überschuldung betrifft privaten Bereich Wie ist der Ablauf? Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren. Der Schuldner muss zunächst versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen (z.B. Ratenzahlung, Stundung, Teilerlass etc.). Das sollte er mit der Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle, eines Rechtsanwalts, Notars oder Steuerberaters tun. Ohne einen solchen Einigungsversuch ist eine spätere gerichtliche Einigung sowie eine eventuelle Restschuldbefreiung nicht möglich Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren Kommt keine außergerichtliche Einigung zu Stande, kann der Schuldner beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen "Verbraucherinsolvenzverfahrens" stellen. Achtung: Gleichzeitig muss er bereits jetzt auch die "Restschuldbefreiung" beantragen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist damit erst vorläufig eröffnet. Zunächst versucht das Gericht nochmals, eine Einigung mit den Gläubigern herbeizuführen. Dafür benötigt der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung einer geeigneten Stelle (z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater, Schuldnerberatungsstelle, Verbraucherberatungsstelle etc.), dass die außergerichtlichen Bemühungen gescheitert sind
Betroffene natürliche Personen können anschließend am Verfahren zur Restschuldbefreiung teilnehmen. Das heißt: Nach 6 Jahren können sie alle Schulden los sein. Für Privatpersonen sowie Unternehmer, deren Ex-Betrieb als "natürliche Person" eingetragen war, ist Erlösung in Sicht. Sie können beim Amtsgericht eine Restschuldbefreiung beantragen. Doch die Auflagen für eine Absolution sind hart: Wird der Antrag bewilligt, muss er in jedem Falle sein gesamtes pfändbares Einkommen an die Gläubiger abtreten. Privatleute müssen jede bezahlte Arbeit annehmen und dem Gericht Arbeits- und Ortswechsel anzeigen. Er muss nachweisen, dass er sich in einer Zeit von sechs Jahren nach dem Insolvenzverfahren redlich verhalten hat (Wohlverhaltensperiode). Schwarzarbeit führt beispielsweise zum Ausschluss vom Insolvenzverfahren und von der Restschuldbefreiung. Unter gewissen Umständen muß das Gericht den Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung aber von vornherein ablehnen, nämlich dann, wenn:
Die Belohnung folgt im siebten Jahr: Das Gericht erlässt alle restlichen Verbindlichkeiten. Hiervon ausgenommen sind allerdings Verbindlichkeiten, die aus vorsätzlich begangenen Handlungen, Geldstrafen, Zwangsgeldern und Ordnungsgeldern herrühren. Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind Geldstrafen, Geldbußen sowie Zwangs- und Ordnungsgelder, weiterhin Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sofern die Gläubiger bei der Anmeldung ihrer Forderung die Tatsachen angegeben haben, aus denen sich ihrer Einschätzung nach dieser Rechtsgrund ergibt. Gleichfalls ausgenommen sind die Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die der insolventen Person zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden. Das Insolvenzgericht kann jedoch innerhalb eines Jahres die Restschuldbefreiung widerrufen, wenn sich herausstellt, dass der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode seine Pflichten vorsätzlich verletzt hat. |
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